Sie wollen kirchlich heiraten? - Das sollten Sie beachten!
Wer ist für uns zuständig?
Ausschlaggebend ist der Wohnort der Braut. Der zuständige Pfarrer erstellt das so genannte Ehevorbereitungsprotokoll.
Was bestellen wir zuerst – das Lokal oder die Kirche?
Sinnvoller Weise sollten Sie zuerst klären, ob die Kirche, in der sie sich trauen wollen, auch zur Verfügung steht bzw. dass auch ein Priester oder Diakon an diesem Tag Zeit hat. Gerade in den Augustwochen kann es wegen der allgemeinen Urlaubszeit zu Engpässen kommen.
Wie sieht es mit Erst - Ehen aus?
Probleme können auftreten, wenn einer von Ihnen bereits einmal standesamtlich mit einem anderen Partner verheiratet war. In diesem Fall muss mindestens eine Dispens von der Bistumsleitung eingeholt werden. Unter Umständen ist ein offizielles Ehe-Anullierungsverfahren notwendig.
Was brauchen wir an Unterlagen?
Für das Ehevorbereitungsprotokoll braucht es von beiden eine so genannte „Taufbescheinigung zum Zweck der Heirat". Diese stellt das Pfarramt aus, wo Sie getauft sind. Die Bescheinigung darf aber – vom kirchlichen Trauungstermin zurück gerechnet – nicht älter als ein halbes Jahr sein. Außerdem ist für den Trauungsgottesdienst die Bescheinigung über die standesamtliche Trauung notwendig.